Ein Rundgang durch die Universität Vechta
Sie wollen schon einmal einen Blick auf Ihren neuen Arbeitsplatz werfen? Schauen Sie sich doch einmal den Rundgang durch unsere verschiedenen Gebäude an.
Als größte Bildungseinrichtung im Oldenburger Münsterland historisch und regional verankert ist die Universität Vechta heute international und zukunftsorientiert ausgerichtet: Rund 5000 Studierende und mehr als 500 Beschäftigte forschen, lehren, arbeiten und studieren an der modernen Campusuniversität im Herzen Niedersachsens.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Die Beschäftigten der Universität Vechta untergliedern sich grob in zwei Gruppen: Beschäftigte im Wissenschaftsbereich und Beschäftigte im Dienstleistungsbereich. Vertreten werden alle Beschäftigten durch den Personalrat. Darüber hinaus gibt es spezifische Interessenvertretungen wie die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung oder die Promovierendenvertretung. Die Universität Vechta legt darauf wert, allen Beschäftigten zu ermöglichen, sich partizipativ an übergreifenden Projekten zu spezifischen Themen und Fragestellungen, die die Universität bewegen, zu beteiligen und sich somit neben den im Rahmen der jeweiligen Stelle festgelegten Aufgaben zu engagieren, Wissen einzubringen und Kompetenzen zu erwerben.
Der Wissenschaftsbereich der Universität Vechta umfasst zwei Fakultäten. Weiterhin nehmen Forschungsinstitute und -zentren themenbezogen profilierte Aufgaben in der Forschung wahr.
Die Beschäftigungsmöglichkeiten im Wissenschaftsbereich sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Stellenkategorie:
Lehrkräfte für besondere Aufgaben (kurz: LfbA, Teil des akademischen “Mittelbaus”) sind überwiegend in der Lehre beschäftigt, wobei sie diese weisungsgebunden als nichtselbständige Lehre ausüben. Einstellungsvoraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Parallel zur ausgeübten Stelle kann eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung (Promotion, Habilitation, weitere Publikationen und Drittmitteleinwerbung) verfolgt werden. Somit können LfbAs auch gleichzeitig Promovierende, Postdoktorand*innen oder Habilitierende sein.
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen (ebenfalls Teil des akademischen “Mittelbaus”) erbringen wissenschaftliche Dienstleistungen, indem sie weisungsgebunden in Forschung, Lehre und Transfer mitwirken. Je nach Finanzierung der Stelle (Haushaltsmittel, Drittmittel/Projektmittel) können die Aufgabenbereiche in der Praxis variieren. Einstellungsvoraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Parallel zur ausgeübten Stelle wird häufig eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung (Promotion, Habilitation, weitere Publikationen und Drittmitteleinwerbung) verfolgt, im Idealfall mit inhaltlichen Bezugspunkten zur ausgeübten Stelle. Somit können wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen auch gleichzeitig Promovierende, Postdoktorand*innen oder Habilitierende sein.
Stipendiat*innen beziehen für einen begrenzten Zeitraum Fördermittel zur Durchführung ihres Qualifikationsvorhabens (Promotion, Habilitation), befinden sich jedoch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität. Die Universität Vechta vergibt entsprechende Fördermittel in einem sehr begrenzten Rahmen. Stipendiat*innen der Universität Vechta wird, wie auch allen Beschäftigten, die Teilnahme an Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten der Universität ermöglicht. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter Stipendien.
Juniorprofessor*innen haben die Möglichkeit, sich innerhalb weniger Jahre durch selbständige Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und Transfer für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. Nachwuchswissenschaftler*innen mit herausragender Promotion wird über diesen Weg, ohne die bisher übliche Habilitation, eine weitergehende wissenschaftliche Karriere ermöglicht. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine herausragende Promotion nachgewiesen wird, sowie pädagogisch-didaktische Eignung. Juniorprofessor*innen sind berechtigt, wissenschaftliche Qualifikationsvorhaben (Promotionen, Habilitationen) zu betreuen.
Professor*innen nehmen in ihren Fächern selbständig Aufgaben in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und Transfer wahr und wirken an der Erfüllung der übrigen Hochschulaufgaben mit. Professor*innen betreuen unter anderem wissenschaftliche Qualifikationsvorhaben (Promotionen, Habilitationen). Sie sind in der Regel auf Lebenszeit berufen.
Zum Dienstleistungsbereich zählen sowohl Beschäftigte der Hochschulverwaltung als auch die Beschäftigten, die in den einzelnen wissenschaftlichen Arbeitsbereichen und Einrichtungen die Forschenden unterstützen. Zudem werden zunehmend Beschäftigte im Bereich des Wissenschaftsmanagements eingesetzt. Übergreifend werden die Beschäftigten des Dienstleistungsbereichs auch als Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV) bezeichnet.
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