Für den Erwerb des Modul 1 gibt es zwei Möglichkeiten: Sie nehmen an einem Sprachkurs des Dezernat 1 - Personal/Personalentwicklung oder eines anderen Anbieters teil. Dann übergeben Sie den Nachweis über die Teilnahme von 10 Unterrichtsstunden an die Personalentwicklung.
Sie haben bereits Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache?
Dann bestehen Sie Modul 1, indem Sie den Nachweis über ein Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens der entsprechenden Fremdsprachenkompetenz einreichen. Den Nachweis über Ihre entsprechende Sprachkompetenz auf B1 Niveau können Sie durch einen Einstufungstest durch das Sprachzentrum erwerben. Weiter zur Seite Sprachenzentrum.
Aktuelle Sprachkurse finden Sie auf der internen Fort- und Weiterbildungsseite.
Sie besuchen ein eintägiges interkulturelles Training, dass vom Dezernat 1-Personal/Personalentwicklung angeboten wird. Sie lernen, wie Sie sich in interkulturellen Kommunikationssituationen verhalten und wie Sie interkulturelle Konflikte erkennen und lösen. Termine für das interkulturelle Training entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programm der internen Fort- und Weiterbildung.
Sie verbringen in Absprache mit der Ausbildungsleitung (Herr Kolde, Dezernat 1 - Personal) und dem international Office einen Auslandsaufenthalt von mindestens 2 Tagen und in der Regel bis ca. 5 Tagen an einer europäischen Partnerhochschule der Universität Vechta im Rahmen der ERASMUS-Personalmobilität. Der Aufenthalt kann durch das International Office finanziert werden.
Informationen hierzu erhalten Sie im International Office. Weiter zur Seite International Office.